Ausführung
Baden-Württemberg
Die AOK Baden‑Württemberg führt ein Open‑House‑Verfahren zum Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für eine festgelegte Liste von Arzneimitteln durch. Der Beschaffungsbedarf umfasst 14 Wirkstoffe, die schrittweise in das Verfahren aufgenommen werden.
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Die AOK Baden‑Württemberg führt ein Open‑House‑Verfahren zum Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für eine festgelegte Liste von Arzneimitteln durch. Der Beschaffungsbedarf umfasst 14 Wirkstoffe, die schrittweise in das Verfahren aufgenommen werden.