Ausführung
Sachsen
Die AOK PLUS beabsichtigt, über ein Open‑House‑Modell einen Vertrag für das Arzneimittel Oralair® (ATC‑Code V01AA02) abzuschließen, ohne die Arzneimittel‑Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu berücksichtigen.
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Die AOK PLUS beabsichtigt, über ein Open‑House‑Modell einen Vertrag für das Arzneimittel Oralair® (ATC‑Code V01AA02) abzuschließen, ohne die Arzneimittel‑Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu berücksichtigen.