Ausführung
Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer übernimmt die Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht für die Stadt Recklinghausen. Die Verwertungs‑ bzw. Entsorgungsanlage muss sich höchstens 30 km vom Standort des Auftraggebers am Beckbruchweg 33 befinden, auch bei Subunternehmern.
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Der Auftragnehmer übernimmt die Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht für die Stadt Recklinghausen. Die Verwertungs‑ bzw. Entsorgungsanlage muss sich höchstens 30 km vom Standort des Auftraggebers am Beckbruchweg 33 befinden, auch bei Subunternehmern.