Ausführung
Nordrhein-Westfalen
Der Kreis Coesfeld will die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach TierNebG ab dem 01.01.2027 an ein privates Entsorgungsunternehmen übertragen, sofern die gesetzlichen Vorgaben und EU‑Verordnungen erfüllt werden.
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Der Kreis Coesfeld will die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach TierNebG ab dem 01.01.2027 an ein privates Entsorgungsunternehmen übertragen, sofern die gesetzlichen Vorgaben und EU‑Verordnungen erfüllt werden.