Ausführung
Nordrhein-Westfalen
Regelmäßige Betreuungsleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUG) Vorschrift 2 werden gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.4 erbracht.
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Regelmäßige Betreuungsleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUG) Vorschrift 2 werden gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.4 erbracht.