Ausführung
Brandenburg
Die Bewachung der Einrichtung für vorläufige Unterbringung umfasst die Abwendung von Gefahren, regelmäßige Kontrollgänge innerhalb und außerhalb des Gebäudes sowie die Durchsetzung der Hausordnung. Zudem werden Maßnahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und die Kontrolle des Zugangs von Bewohnenden und Besuchenden geleistet.
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Die Bewachung der Einrichtung für vorläufige Unterbringung umfasst die Abwendung von Gefahren, regelmäßige Kontrollgänge innerhalb und außerhalb des Gebäudes sowie die Durchsetzung der Hausordnung. Zudem werden Maßnahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und die Kontrolle des Zugangs von Bewohnenden und Besuchenden geleistet.