Ausführung
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Ab dem 1. April 2027 sollen mindestens vier und höchstens zehn externe Sicherheitskräfte im Ressort des Justizministeriums des Landes Schleswig‑Holstein für generelle Einlasskontrollen an den Gerichten in den Landgerichtsbezirken Flensburg und Kiel eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt flexibel nach Abruf, wochentags von 08:00 bis 16:00 Uhr, mit gelegentlichen Ausnahmen bis 20:00 Uhr.
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Ab dem 1. April 2027 sollen mindestens vier und höchstens zehn externe Sicherheitskräfte im Ressort des Justizministeriums des Landes Schleswig‑Holstein für generelle Einlasskontrollen an den Gerichten in den Landgerichtsbezirken Flensburg und Kiel eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt flexibel nach Abruf, wochentags von 08:00 bis 16:00 Uhr, mit gelegentlichen Ausnahmen bis 20:00 Uhr.