Ausführung
Rheinland-Pfalz
Die Stadt Trier beauftragt ein Bestattungsunternehmen, innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung vorrangig Einäscherungen und bei Bedarf Erdbestattungen für das Ordnungsamt durchzuführen, im Rahmen eines vierjährigen Rahmenvertrags.
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Die Stadt Trier beauftragt ein Bestattungsunternehmen, innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung vorrangig Einäscherungen und bei Bedarf Erdbestattungen für das Ordnungsamt durchzuführen, im Rahmen eines vierjährigen Rahmenvertrags.