Ausführung
Rheinland-Pfalz
Die Stadt Mainz beauftragt ein Planungsbüro mit der Durchführung von zwei vorbereitenden Untersuchungen für jeweils eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB in den Bereichen Mainz-Ebersheim-Nord/Süd und Mainz-Hechtsheim-Süd, um die Grundlagen für mögliche Entwicklungsmaßnahmen zu prüfen.
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Die Stadt Mainz beauftragt ein Planungsbüro mit der Durchführung von zwei vorbereitenden Untersuchungen für jeweils eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB in den Bereichen Mainz-Ebersheim-Nord/Süd und Mainz-Hechtsheim-Süd, um die Grundlagen für mögliche Entwicklungsmaßnahmen zu prüfen.