Ausführung
Bayern
Der Bezirk Mittelfranken lässt elektrische Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester Arbeits‑ und Betriebsmittel an zahlreichen Einrichtungen, darunter Berufsschulen, Sozialdienste und Museen, gemäß § 14 BetrSichV und § 5 DGUV‑V 4 durchführen. Die Prüfungen umfassen Erst‑ und Wiederholungsprüfungen an über 30 Standorten.
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Der Bezirk Mittelfranken lässt elektrische Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester Arbeits‑ und Betriebsmittel an zahlreichen Einrichtungen, darunter Berufsschulen, Sozialdienste und Museen, gemäß § 14 BetrSichV und § 5 DGUV‑V 4 durchführen. Die Prüfungen umfassen Erst‑ und Wiederholungsprüfungen an über 30 Standorten.