Ausführung
Nordrhein-Westfalen
Die Instandhaltung der Amphibienleiteinrichtung gemäß L924 Abs. 2 Stat. 4,700‑4,590 wird beauftragt, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.
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Die Instandhaltung der Amphibienleiteinrichtung gemäß L924 Abs. 2 Stat. 4,700‑4,590 wird beauftragt, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.