Ausführung
Niedersachsen
Die Stadt Hannover beauftragt die Lieferung von Alleebäumen mit Stammdurchmesser 18-20 cm, die den Gütebestimmungen der FLL bzw. BdB entsprechen und den vorgegebenen Kronenansatz (mind. 220 cm bei bis zu 25 cm Umfang, ab 25 cm Umfang mind. 250 cm) einhalten.
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Die Stadt Hannover beauftragt die Lieferung von Alleebäumen mit Stammdurchmesser 18-20 cm, die den Gütebestimmungen der FLL bzw. BdB entsprechen und den vorgegebenen Kronenansatz (mind. 220 cm bei bis zu 25 cm Umfang, ab 25 cm Umfang mind. 250 cm) einhalten.