Ausführung
Hessen
Im Rahmen eines Rahmenvertrags liefert der Auftragnehmer Kabelschutzrohre mit einem Außendurchmesser von 250 mm und einer Wandstärke von mindestens 14,8 mm (SDR 17) sowie die dazugehörigen Formteile (Bögen, Muffen, Übergangs- und Reduzierstücke, Endkappen) gemäß den Vorgaben im Preisblatt.
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Im Rahmen eines Rahmenvertrags liefert der Auftragnehmer Kabelschutzrohre mit einem Außendurchmesser von 250 mm und einer Wandstärke von mindestens 14,8 mm (SDR 17) sowie die dazugehörigen Formteile (Bögen, Muffen, Übergangs- und Reduzierstücke, Endkappen) gemäß den Vorgaben im Preisblatt.