Ausführung
Niedersachsen
Lieferung einer straßenzugelassenen, mobilen Netzersatzanlage mit 630 kVA Dauerleistung, flüssigkeitsgekühltem Diesel‑Stage‑V‑Motor (mindestens 500 kW) und bürstenlosem Synchrongenerator, inklusive Transport, Inbetriebnahme, Tests, Dokumentation und Einweisung. Die Anlage muss mindestens zehn Stunden bei 75 % Nennleistung laufen und darf 68 dB(A) in 7 m Abstand nicht überschreiten.
Niedersachsen
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Lieferung einer straßenzugelassenen, mobilen Netzersatzanlage mit 630 kVA Dauerleistung, flüssigkeitsgekühltem Diesel‑Stage‑V‑Motor (mindestens 500 kW) und bürstenlosem Synchrongenerator, inklusive Transport, Inbetriebnahme, Tests, Dokumentation und Einweisung. Die Anlage muss mindestens zehn Stunden bei 75 % Nennleistung laufen und darf 68 dB(A) in 7 m Abstand nicht überschreiten.