Ausführung
Rheinland-Pfalz
Die Stadt Ludwigshafen beauftragt die Bekämpfung von Ratten und anderen Nagetieren oberirdisch mittels zugelassener Rodentizide nach GefStoffV sowie die Bekämpfung von Wirbeltieren nach § 4 TierSchG im Sinne des IfSG.
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Die Stadt Ludwigshafen beauftragt die Bekämpfung von Ratten und anderen Nagetieren oberirdisch mittels zugelassener Rodentizide nach GefStoffV sowie die Bekämpfung von Wirbeltieren nach § 4 TierSchG im Sinne des IfSG.