Ausführung
Hamburg
Die Krankenkassen wollen mit geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen und Darreichungsformen abschließen.
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Die Krankenkassen wollen mit geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen und Darreichungsformen abschließen.