Ausführung
Hamburg
Die Krankenkassen schließen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Dorzolamid ATR (EDO) mit pharmazeutischen Unternehmen, die die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Kombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel betreffen.
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Die Krankenkassen schließen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Dorzolamid ATR (EDO) mit pharmazeutischen Unternehmen, die die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Kombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel betreffen.