Ausführung
Sachsen
Die Stadt Grimma beauftragt einen Programmbetreuer, der das Bund‑Länder‑Förderprogramm „Lebendige Zentren“ für das Fördergebiet Ortsmitte Nerchau bis 2040 koordiniert und nach § 157 Abs. 1 BauGB als Beauftragter der Stadt agiert.
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Die Stadt Grimma beauftragt einen Programmbetreuer, der das Bund‑Länder‑Förderprogramm „Lebendige Zentren“ für das Fördergebiet Ortsmitte Nerchau bis 2040 koordiniert und nach § 157 Abs. 1 BauGB als Beauftragter der Stadt agiert.