Ausschreibung

Programmbetreuung für das Förderprogramm Lebendige Zentren in der Ortsmitte Nerchau, Sachsen - Frist 26.10.2026

Die Stadt Grimma beauftragt einen Programmbetreuer, der das Bund‑Länder‑Förderprogramm „Lebendige Zentren“ für das Fördergebiet Ortsmitte Nerchau bis 2040 koordiniert und nach § 157 Abs. 1 BauGB als Beauftragter der Stadt agiert.

Ausführung

Sachsen

Frist

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Grimma beauftragt einen Programmbetreuer, der das Bund‑Länder‑Förderprogramm „Lebendige Zentren“ für das Fördergebiet Ortsmitte Nerchau bis 2040 koordiniert und nach § 157 Abs. 1 BauGB als Beauftragter der Stadt agiert.

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