Ausführung
Nordrhein-Westfalen
Die AOK NordWest beauftragt die Versorgung mit Orthesen gemäß §127 Abs.1 SGB V. Es geht um die Beschaffung und Bereitstellung orthopädischer Orthesen für Versicherte.
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Die AOK NordWest beauftragt die Versorgung mit Orthesen gemäß §127 Abs.1 SGB V. Es geht um die Beschaffung und Bereitstellung orthopädischer Orthesen für Versicherte.