Ausführung
Nordrhein-Westfalen
Die bonnorange AöR beauftragt eine Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts für 2026/2027 (optional 2028‑2030) inklusive aller Sparten und nach den Vorgaben des Transparenzgesetzes sowie des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Kommunalunternehmensverordnung.
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Die bonnorange AöR beauftragt eine Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts für 2026/2027 (optional 2028‑2030) inklusive aller Sparten und nach den Vorgaben des Transparenzgesetzes sowie des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Kommunalunternehmensverordnung.