Ausführung
Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV werden Fortsetzungswerke, Loseblattsammlungen, Jahrbücher und Grundwerke nach tatsächlichem Bedarf abgerufen. Es gibt keine verbindlichen Abnahmemengen, das Gesamtvolumen beträgt 349 000 € für vier Jahre.
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Im Rahmen einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV werden Fortsetzungswerke, Loseblattsammlungen, Jahrbücher und Grundwerke nach tatsächlichem Bedarf abgerufen. Es gibt keine verbindlichen Abnahmemengen, das Gesamtvolumen beträgt 349 000 € für vier Jahre.